Glossar

Tiefentladeschutz
Alle Ladegeräte verfügen über einen Tiefentladeschutz. Dieser verhindert durch Abschalten der Verbraucher, dass im Falle eines Netzausfalles die Akkus bis unterhalb der schädlichen Tiefentladungsspannung entladen werden. Bei den CLASSIC-Varianten gilt der Tiefentladeschutz nur teilweise. Es werden nicht die gepufferten Ausgänge abgeschaltet. Die möglichst lange Aufrechterhaltung der Funktionalität der angeschlossenen Geräte hat dabei Vorrang.
Batterietest
Der Batterietest simuliert im wesentlichen eine Netzausfall. Außerhalb eines Störfalles kann durch eine temporäre Spannungsmessung überprüft werden, ob der Akku im Notfall über die notwendigen Spannungsreserven verfügen würde.
Fernabschaltung
Die Fernabschaltung - auch Notlichtabschaltung - dient der Verringerung der Belastung des Akkus im Falle eines beabsichtigten Netzausfalles (z.B. Wartung).
Notstromversorgungen
Notstromversorgungen umfasst neben dem Notstromgerät aus Netzteil, Ladeteil und Spannungsüberwachung, auch die Akkumulatoren. Die Notstromversorgungen dient der unterbrechungsfreien Versorgung aller Aufzugskomponenten, die über eine zeitlich begrenzte Netzausfallüberbrückung verfügen müssen, üblicherweise für mindestens eine Stunde. Zu diesen Komponenten zählen u.a. Notrufeinrichtungen, akustische Signalgeber, Standort- und Bündigkeitsanzeigen. Die Notlichtfunktion ermöglicht das Zuschalten von Notbeleuchtungen oder die Signalisierung eines Netzausfalles.
Versorgungsausgänge
Alle Ladegeräte verfügen über einen oder mehrere permanent versorgte, Batterie-gepufferte Ausgänge(F) und einen oder mehrere Notlichtausgänge(N), welche für Notbeleuchtung oder für Netzausfallsignale verwendet werden können. Bei den klassischen Notstromgeräten gibt es je nach Typ zusätzlichen Ausgänge mit unterschiedlicher Funktionalität.
Notrufanzeige (BFA Zusatz “Z1”)
Optische Anzeige für unbeantworteten Notruf in den Maschinenraumapparaten M6A21 und M16A21.
Rundruf und Konferenzschaltung (BFA Zusatz “Z3”)
Dieser Zusatz ist verfügbar für Pförtner- und Maschinenraumsprechstellen (M6A1 oder M6A21) und ermöglicht die Ruf- und Sprechmöglichkeit aller mit diesem Zusatz ausgestatteten Geräte. Dieser Zusatz auf maximal 6 Geräte in der Sprechanlage beschränkt.
Maschinenraumruf (BFA Zusatz “Z6”)
ermöglicht (von der Pförtnersprechstelle) neben dem Ruf in die Kabine, die direkte Kommunikation zur Maschinenraumsprechstelle.
Pförtnerruf (BFA Zusatz “Z6”)
ermöglicht (von der Maschinenraumsprechstelle) neben dem Ruf in die Kabine, die direkte Kommunikation zur Pförtnersprechstellen.
Rufweiterschaltung (BFA Zusatz “Z7”)
Nach Ablauf einer zu bestimmende Zeit, wird der Notruf an den Parallelpförtner weitergeleitet.
Parallelbetrieb
Parallelbetrieb von Pförtnersprechstellen. Der Parallelbetrieb ist nur mit Geräten gleich Typs (Zusätze) möglich.
Zusatz “Z2” / Zusatz “Z4” / Zusatz “Z7”
Abhörsperre (BFA Zusatz “Z8”)
Das Hören aus der Kabine ist erst nach Auslösen des Notrufes möglich.
Daueralarm (BFA Zusatz “Z10”)
Das akustische Signal ertönt bis der Hörer abgenommen wird.
Prüftaste (BFA Zusatz “Z12”)
nur bei Sprechstellen mit externen Tasten in Verbindung mit MUL1601(P16A50/P16U37/P16U47). Dient der Kontrolle der optischen Signalgeber in den Tasten.
Kurzalarm (BFA Zusatz “Z14”)
P4A1 ist standardmäßig mit einem Daueralarm ausgestattet. Durch den Zusatz ertönt das akustische Signal, wie bei P6 und P16 (Standard) nur solang die Notruftaste betätigt wird.
Letzte Änderung: 2020-09-08 13:24:59